Kein Aus für Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“

BFF empfiehlt Initiatoren die Revision: „Urteil nicht nachvollziehbar“

Kein Aus für Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“
Quelle: www.rettet-das-schauspielhaus.de

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am Mittwoch, dem 28. Februar, in seinem Urteil die Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgelehnt.

Ein Urteilsspruch, der für den BFF-Vorsitzenden Mathias Pfeiffer, der auch kultur- und planungspolitischer Sprecher der BFF-BIG-Fraktion im Römer ist und die vorangegangene mündliche Verhandlung verfolgte, nicht nachvollziehbar ist.

„Inhaltlich stützt sich das Urteil auf Details, die überhaupt kein Gegenstand des Bürgerbegehrens waren, etwa die Frage, inwieweit baulich noch vorhandene Substanz des historischen Schauspielhauses von 1902 gewahrt werden soll oder nicht.“, stellt Pfeiffer fest. „Die Fragestellung des Bürgerbegehrens ist glasklar formuliert. Ob und in welchem Umfang der Bestand im Rahmen eines äußerlich original getreuen Neubaus (Rekonstruktion) gewahrt werden kann oder nicht, ist sicherlich erst im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen und für das angestrebte Ergebnis völlig irrelevant.“

Dass nicht klar sei, was mit „Schauspielhaus von 1902“ denn nun genau gemeint sei, hält Pfeiffer geradezu für einen Witz. „Der Magistrat hat in seiner M 111, in der er eine bauliche oder konzeptionelle Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902 grundsätzlich versagt, wortwörtlich diese Begrifflichkeit verwendet. Und genau diese Festlegung abzuwehren ist Intention des Bürgerbegehrens.“

Auch die Bewertung des Kostenkostendeckungsbeitrags durch die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts als nicht hinreichend will Pfeiffer so nicht gelten lassen. „Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung hat der Magistrat in seiner M111 den Neubau von Schauspiel und Oper mit Kosten in Höhe von 809,3 Mio. Euro brutto beziffert. Der im Bürgerbegehren für den Neubau des Schauspielhauses genannte Betrag in Höhe von 426 Mio. EUR stellt mehr als 50 % dieser Summe dar, obwohl die Kosten für einen Opernneubau deutlich höher sind ist als die für einen Theaterneubau.“ Von daher sei die Kostenannahme zum damaligen Zeitpunkt durchaus realistisch gewesen und könne somit auch nicht zu Fehleinschätzungen bei den Bürgern über die tatsächlich geschätzten Kosten geführt haben, so Pfeiffer.

Inwieweit die im Bürgerbegehren genannten Kosten in Höhe von 426 Mio. EUR sich nun inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer verstünden oder ob die genannten 12,73 Mio. EUR Mehrkosten für die historische Fassade darin enthalten seien oder nicht, sei angesichts dieser Tatsache aus Sicht von Pfeiffer völlig unerheblich. Sein Fazit: „Ich empfehle den Initiatoren des Bürgerbegehrens die Revision beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Mit der richtigen Vorbereitung könnte dieser Weg zum erhofften Erfolg führen.“

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