Frankfurts Sprachpolizei: Nie mehr „Elfenbeinküste“!
Kommunale Ausländervertretung dreht endgültig durch
Wer dachte, die Kommunale Ausländervertretung (KAV) hätte aus dem von ihr angezettelten Konflikt um die „Mohren“-Apotheken gelernt, auf welchen Widerstand in der Bürgerschaft ihr angemaßter Versuch der Sprachregelung gestoßen ist, hat sich grundlegend getäuscht. Denn nun hat die KAV den Frankfurter Stadtverordneten die denkwürdige Anregung K 76 beschert: Darin wird gefordert, den westafrikanischen Staat Elfenbeinküste nur noch unter dem französischsprachigen Namen „Côte d’Ivoire“ (gesprochen: kot di’vwar) in Publikationen der Stadt zu bezeichnen!
In der Begründung heißt es: „In der offiziellen Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland, beim maßgebenden Auswärtigen Amt, sowie im diplomatischen Kontext ist der Name Côte d’Ivoire -und nicht mehr ‚Elfenbeinküste‘- amtlich. Dieser offizielle Name sollte mittlerweile eigentlich auch in den Ämtern der Stadtverwaltung angekommen sein und benutzt werden. Leider ist das noch nicht überall der Fall. Überdies ist der alte Name für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes nicht mehr zeitgemäß“. Unterzeichnet ist die Anregung vom Vorsitzenden der KAV, einem Mitglied der Liste der Grünen sowie fünf türkischen resp. kurdischen KAV-Mitgliedern, jedoch erstaunlicher Weise nicht von der Vertreterin der Liste „Afrikanische Stimme“, die bekanntlich den „Mohren“-Konflikt ausgelöst hatte.
Doch schon Goethe hatte ja bereits erkannt, dass Frankfurt voller Merkwürdigkeiten steckt – warum sollte die KAV da eine Ausnahme machen? Noch merkwürdiger wird die Anregung, schaut man sich an, wie die Übersetzung von „Côte d’Ivoire“ ins Deutsche lautet: Küste des Elfenbeins oder, etwas flüssiger: Elfenbeinküste. Das war und ist tatsächlich der offizielle Staatsname des Landes mit rund 23 Millionen Einwohnern. 1985, so ist zu lesen, verfügte der langjährige Alleinherrscher, Präsident Félix Houphouët-Boigny, dass sein Staat nur noch die die französischsprachige Bezeichnung tragen dürfe, sowohl im Inland wie auch im Ausland.
„Côte d’Ivoire“ oder Küste des Elfenbeins oder Elfenbeinküste ist also keine diskriminierende Bezeichnung unverbesserlicher Kolonialisten, sondern der Name, den sich diese afrikanische Nation selbst gewählt hat. Warum die KAV nun meint, „der alte Name für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes“ sei „nicht mehr zeitgemäß“, lässt sich nur dann verstehen, wenn man akzeptiert, dass die KAV nicht nur weiß bzw. bestimmen will, was in Frankfurt wie gesprachregelt wird, sondern auch, was in der fernen „Côte d’Ivoir“ eigentlich an der Zeit wäre, nämlich eine politisch korrekte Umbenennung des Ländernamens.
Es ist zu erwarten, dass diese neuerliche Anregung der KAV-Sprachpolizei weniger zu einer Staatskrise in Westafrika, jedoch abermals zu Turbulenzen in der Römer-Koalition von CDU, SPD und Grünen führen wird. Denn zumindest SPD und Grüne werden nun keine Steuergelder und Mühen scheuen, ausfindig zu machen, wo in den Abgründen der Stadtverwaltung irgendeine Unglückliche oder Unglücklicher in amtlichen Papieren die Bezeichnung „Elfenbeinküste“ zu gebrauchen gewagt hat. Sind der oder die Sprachtäter dann ausgemacht, werden alle drei Parteien nach langem internem Ringen gewiss eine Resolution verfassen, nie wieder solchen Frevel zuzulassen und der Botschaft von „Côte d’Ivoire“ eine demütige Entschuldigung übersenden.
Schließlich ist das progressive Frankfurt eine Stadt, in der es Elfenbein noch nicht mal im elefantenlosen Zoo gibt… Und was die KAV betrifft: Die nächste sprachpolizeiliche Anregung kommt bestimmt. Ganz Frankfurt wartet schon mit großer Spannung darauf!
Natürlich auch: Wolfgang Hübner