Magistrat will sechs Baumriesen fällen lassen

Kein "grünes" Veto gegen Kahlschlag in Nied

Magistrat will sechs Baumriesen fällen lassen


Was waren das noch für Zeiten, als sich "Grüne" für den Erhalt von Bäumen einsetzten! Längst vergangen sind sie, denn heute stehen Zuzüge und Bauen auf Teufel komm raus auf der Agenda aller etablierten Parteien. Der Naturschutz gehört bis heute zur Marketing-Strategie der "Grünen". Erinnert sei beispielsweise an den Kampf gegen das Waldsterben, der in der Entstehungsphase der "Grünen" von großer Bedeutung war. Und Claudia Roth äußerte erst vor wenigen Jahren anlässlich des Streits um das Bauprojekt "Stuttgart 21" über die Ur-"Grüne" Petra Kelly: "Sie hätte sich in diesen Wochen längst an die Bäume im Stuttgarter Schlosspark gekettet."

Doch die "Grünen" hatten schon von Anfang an einen Wurm in ihrem Apfel sitzen. So strömten bereits in der Gründungsphase zahlreiche Mitglieder kommunistischer Splitterparteien in die Partei und besetzten dort Schlüsselpositionen. Joschka Fischer, der der Gruppe "Revolutionärer Kampf" entstammt, und Jürgen Trittin, der bis in die 80er Jahre im "Kommunistischen Bund" organisiert war, gehören nur zu den prominentesten Beispielen. Diese Leute nutzten die Popularität des Umweltschutz-Themas vor allem, um ganz andere Inhalte damit umzusetzen. Und diesen Inhalten werden mittlerweile auch gerne Bäume, gegen deren Sterben man sich einst einsetzte, geopfert.

Ein aktuelles Beispiel ist ein geplanter Eingriff in den Straßenbaumbestand in der Mainzer Landstraße, Alt-Nied (Nieder Loch). Da organisiert doch der aus CDU-, SPD- und "Grünen"-Vertretern bestehende Magistrat, zudem unter der "grünen" Umweltdezernentin Rosemarie Heilig, umfangreiche Fällungsmaßnahmen. Die ABG Frankfurt Holding mbH plant nämlich auf dem Gründstück an der Mainzer Landstraße, auf dem Areal des so genannten "Nieder Lochs", ein großes Neubauprojekt mit 131 Wohnungen. Durch die Verbreitung eines über das Baufeld führenden Verbindungsweges würden Bäume nun innerhalb der Wegefläche stehen. "Zudem würde deren Wurzelwerk im Rahmen der herzustellenden Baugrube voraussichtlich stark beeinträchtigt", heißt es im dazu gehörenden Magistratsvortrag M 234. Weitere Bäume stehen in direkter Nachbarschaft der Erschließungsmaßnahme "Umverlegung der Mainzer Landstraße, Herstellung eines Bürgersteigs" im Wege.

Nun könnte man von ökologisch denkenden Architekten und Stadtplanern erwarten, ihre Planungen den Gegebenheiten anzupassen. Doch dies scheint heute nicht mehr der Fall zu sein. Nur zur Verdeutlichung, was dort gefällt werden soll. Es handelt sich um folgende sechs Bäume, auf deren Stammumfang man achten sollte: Zwei Säulenpappeln (Stammumfang 215 und 194 cm), drei Bergahorn (Stammumfang 293, 173 und 148 cm) und eine Rosskastanie (Stammumfang 201 cm).

Um die Bedeutung der Bäume zu erfassen, sei ein Blick in die städtische Baumschutzsatzung erlaubt. In dieser heißt es:
"Die Qualität der Stadt wird auch durch ihren Grünanteil definiert. Bäume sind die für jeden sichtbaren Strukturen, die zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Frankfurts beitragen. Die stadtbildprägende ästhetische Qualität, die Verbesserung des Stadtklimas wie auch das Lebensraumangebot für wildlebende Tiere sind positive Auswirkungen des Stadtgrüns. Die Satzung beschränkt sich auf Bäume, da diese neben ihrer ökologischen Bedeutung den entscheidenden stadtbildprägenden Anteil besitzen. Bäume sind für Vögel in der bebauten Stadt wichtige Rückzugsräume, Nahrungsquellen und Brut - und Schlafplätze.

Die Satzung macht die Verantwortung jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers für Grünstrukturen auch auf privaten Flächen deutlich und soll den Gehölzbestand Frankfurts nachhaltig sichern. (…) Dem Schutz dieser Satzung unterstehen folgende Grünbestände: Laubbäume und Ginkgobäume mit einen Stammumfang von mehr als 60 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm."

Es sind also bereits Bäume geschützt, die teils nur ein Viertel des Stammumfangs der hier nun zur Fällung vorgesehenen Bäume besitzen. Wie ist das möglich?

Es gibt in der Baumschutzsatzung Ausnahmen. Und dort steht unter anderem:
"Diese Satzung findet keine Anwendung auf (…) Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in öffentlich gewidmeten Straßen."

Wofür der private Gartenbesitzer mit Strafen belegt wird, darf die Stadt also ungestraft machen. Und dies unter Mitwirkung von "Grünen", die beide Augen zudrücken, wenn es um den Bau neuen Wohnraums geht.

Marlis Lichtjahr

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