Dauerskandal: „Antifa“-Besetzung in Rödelheim

Stadt Frankfurt toleriert Jahrzehnte währenden Rechtsbruch

Dauerskandal: „Antifa“-Besetzung in Rödelheim
© Marvin800

BFF-Fraktion - Stellungnahme 40-17


Es ist für die BFF-Fraktion interessant festzustellen, wer sich nach 34 Jahren rechtswidriger Besetzung wieder einmal um das städtische Grundstück In der Au 14-16 im Frankfurter Stadtteil Rödelheim sorgt. Der designierte Oberbürgermeisterkandidat Volker Stein möchte es schnellstmöglich räumen lassen, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Römer Dr. Christoph Schmitt will eine Räumung zumindest nicht ausschließen, die FDP-Fraktionsvorsitzende Anette Rinn möchte die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Zustands prüfen lassen und der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Römer findet alles gut so, wie es augenblicklich ist.

Die „Villa“, die diesen Namen eigentlich nicht (mehr) verdient, ist es sicherlich nicht wert, erhalten zu werden. Über kurz oder lang droht ihr der Abriss. Das Grundstück hingegen ist mit seiner weit über einen Hektar großen Fläche und dem hervorragenden Garten hingegen schon eine Perle, die in dieser Lage und mit dem nahegelegenen Autobahnanschluss bei einem Verkauf sicherlich einige Millionen Euro in den Frankfurter Stadtsäckel spülen könnte und zudem Platz für dringend benötigte Gewerbefläche oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für Wohnungsbau bieten würde.

Kenner wissen, dass dieses Areal in Rödelheim der „Antifa“ und der autonomen Szene generell als Durchreise-Treff und gelegentliche Planungszentrale für in Deutschland durchzuführende „Kampfhandlungen“ diente und dient. Neben den öffentlichkeitsscheuen „Alternativ-Bewohnern“ gibt es wohl auch ein paar andere „Gelegenheitsgäste“, die nicht nur friedliche Absichten eines alternativen Wohn- und Lebensstils hegen. Wer nun - wieder einmal - an eine Räumung denkt, muss mit dem heftigsten Widerstand einer Szene rechnen, die für ihre Härte und absolute Professionalität im Häuser- und Straßenkampf bekannt ist.

Klar ist aber auch, dass es keine sogenannte „Ersitzung“ von Grund und Boden gibt. Die Stadt Frankfurt am Main ist und bleibt auch nach 34 Jahren Eigentümerin des Grundstücks sowie der Immobilie. Sie kann jederzeit, notfalls auch mit staatlicher Gewalt, zurückfordern, was ihr gehört. Täte sie dies, wären Auseinandersetzungen vorprogrammiert, die denen der Blockupy-Aktionen vom März 2015 in nichts nach stehen dürften. Gleichwohl ist die Räumung notwendiger denn je, denn die Stadt darf und kann nicht auf Millionen Euro zugunsten politischer Extremisten verzichten. Besonders stehen Oberbürgermeister Feldmann und Planungsdezernent Josef in der Pflicht. Wer jeden Tag nach rar gewordenen Flächen für Gewerbe und Wohnraum ruft – in Rödelheim ist eine solche unter folgender Anschrift zu finden: In der Au 14-16!

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