Stadtparlament fordert Magistrat zu Rechtsbruch auf

BFF-Fraktion: Versammlungsfreiheit gilt auch für Mahnwache

Stadtparlament fordert Magistrat zu Rechtsbruch auf
© Marvin800

BFF-Fraktion – Mitteilung 36-2018


Die Abstimmung in der letzten Sitzung des Stadtparlaments über den Antrag NR612 der FDP-Fraktion, in dem eine Bannmeile von 150 Metern um die Pro-Familia-Beratungsstelle in Frankfurt gefordert wird, erfolgte kurz nach Mitternacht ohne weitere Aussprache. Mit den Stimmen der Antragsteller sowie von SPD, GRÜNE, LINKE, Fraktion, Frankfurter und ÖkoLinX wurde dieser mehrheitlich angenommen, lediglich CDU, AfD und die Bürger Für Frankfurt BFF stimmten dagegen.

Möglich war dieses Abstimmungsergebnis nur, weil sich die Römer-Koalition aus CDU, SPD und GRÜNE zuvor darauf verständigt hatte, in diesem Fall eine differenzierte Abstimmung zuzulassen. Dass es zustande kam, obwohl Dezernent Markus Frank zuvor im Rechtsauschuss als auch im Rahmen der Fragestunde im Plenum die Position der Ordnungsbehörde darlegte, dass eine solche Bannmeile rechtlich nicht haltbar sei und sich dabei auf ein Gutachten des Rechtsamtes der Stadt Frankfurt stützte, zählt sicherlich nicht zu den Sternstunden der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung.

Ohnehin ist es aus Sicht der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer mehr als erstaunlich, dass ausgerechnet die FDP-Fraktion im Römer, deren Partei in ihrem Bundesprogramm Respekt vor den Grundrechten, dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen einfordert, mit ihrer Initiative einen offenkundig rechtswidrigen Beschluss des Stadtparlaments erwirkt.

Die BFF-Fraktion fordert den Dezernenten Markus Frank sowie die Ordnungsbehörde daher auf, diese Beschlussfassung des Stadtparlaments, die mehrere Kernverstöße gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet, zurückzuweisen und die Versammlung der Mahnwache unter den bereits bestehenden Auflagen weiterhin zu genehmigen.

Das Klagerisiko im Fall einer Umsetzung dieses Beschlusses und damit die daraus resultierenden Kosten würden alleine die steuerzahlenden Frankfurter Bürgerinnen und Bürger tragen. Dass der Klageweg für die Stadt Frankfurt so gut wie chancenlos sein dürfte, zeigt nach Ansicht der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer das gerade getroffene Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (AZ 2K 8475/18), in dem die von Pro Familia beantragte Auflage, „die Versammlungsstelle ‚40 Tage für das Leben‘ habe einen Abstand von mindestens einhundert Meter um die Beratungsstelle der ProFamilia in Pforzheim einzuhalten“, verworfen wird.

Man muss nicht mit dem Auftreten oder den Zielen der Mahnwache vor der Beratungsstelle von
ProFamilia in Frankfurt übereinstimmen. Aber missliebigen Meinungen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehren zu wollen, stellt aus Sicht der BFF-Fraktion einen Missbrauch unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu ideologischen Zwecken dar und ist daher strikt abzulehnen.

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