Mietvertragsabschluss für das „Integrationszentrum“ rechtswidrig?

BFF-Fraktion beantragt Akteneinsichtsausschuss

Mietvertragsabschluss für das „Integrationszentrum“ rechtswidrig?
© Marvin800

BFF-Fraktion - Mitteilung 67-17
 

Die BFF-Fraktion hat in dieser Woche bereits eine 20 Punkte umfassende parlamentarische Anfrage A242 zu dem heftig umstrittenen Mietvertragsabschluss für ein „Integrationszentrum“ in der Mainzer Landstraße 293 durch Integrationsdezernentin Sylvia Weber (SPD) und Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) auf den Weg gebracht.

Dies war die logische Konsequenz aus der - nicht nur von Seiten der Bürger Für Frankfurt BFF - vorgebrachten Kritik daran, dass dieser Vertragsabschluss nicht der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt wurde und diese auch im Vorfeld nicht dazu gehört wurden.

In der weiteren politischen Debatte haben nun sogar Vertreter aus der Frankfurter CDU, die immerhin an der Regierungskoalition mit SPD und Grünen maßgeblich beteiligt ist, die mögliche Rechtswidrigkeit des Zustandekommens dieses Mietvertrages in Betracht gezogen und dessen Abschluss seitens der Integrationsdezernentin und des Oberbürgermeisters als „schwerwiegendes Fehlverhalten“ bezeichnet.

Unter diesen Umständen ist aus Sicht der Bürger Für Frankfurt BFF eine detaillierte Information und Akteneinsicht der Stadtverordneten zu den Hintergründen des Zustandekommens dieses Mietvertrages sowie den darin geregelten Einzelheiten dringend geboten.

Daher hat die BFF-Fraktion heute die Einrichtung eines Akteneinschusses beantragt, dessen Gegenstand der vom Magistrat mit der Immobiliengesellschaft der Deka-Bank abgeschlossene Mietvertrag für die Immobilie Mainzer Landstraße 293 sowie der gesamte vorangegangene Prozess der Standortauswahl, Angebotseinholung, Vertragsverhandlungen (ggf. auch für Alternativobjekte) und der Vertragsabschluss selbst ist.

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